Lohnsteuerhilfe Meuselwitz – Über 400 Mitglieder vertrauen der Beratungsstelle der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.V. ihre Steuersachen an. Dazu zählen sowohl angestellte und verbeamtete Arbeitnehmer aller Berufe ebenso wie Bezieher von Unterhaltsleistungen, Rentner oder Pensionäre.
Wir helfen Ihnen dabei, dass Steuergesetze für Sie kein Buch mit sieben Siegeln sind und Finanzamt und Familienkasse Ihnen auf Augenhöhe begegnen.
Sie erhalten von uns individuelle Antworten auf Ihre vertraulichen und persönlichen Fragen. Entsprechend unserer Devise: „Von Mensch zu Mensch”. Sollten Sie es wünschen, kommen wir auch zu Ihnen nach Hause.
Bitte bringen Sie zur Beratung alle Belege mit, von denen Sie glauben, dass diese von steuerlicher Bedeutung sind. Als Orientierungshilfe können Sie in der rechten Spalte die “Steuer-Checkliste” herunterladen.
Alle weiteren steuerlich relevanten Dinge werden bei der persönlichen Beratung erfragt.
Ich freue mich auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.
Mitgliedschaft bei der Lohnsteuerhilfe in Meuselwitz
Mit der Entrichtung des Mitgliedsbeitrages haben Sie ganzjährig Anspruch auf die Betreuung in Ihren Steuerfragen, Ratschläge für eine optimierte Steuerersparnis, die Bearbeitung und Erstellung ihrer Einkommensteuererklärung. Wir betreuen unsere Mitglieder im Rahmen des § 4 Nr.11 Steuerberatungsgesetz in allen Fragen zur Einkommensteuererklärung.
Unsere Leistungen umfassen im Rahmen einer Mitgliedschaft unter anderem:
- Beratung und Entscheidungshilfe bei der Wahl der für Sie günstigsten Steuerklasse(n).
- Die Bearbeitung / Erstellung der Einkommensteuererklärung.
- Die Übermittlung der Erklärung an das Finanzamt.
- Hilfe bei der Beantragung von Kindergeld.
- Hilfe bei Anträgen auf Lohnsteuerermäßigung, sofern die Voraussetzungen gegeben sind.
- Prüfung Ihres Steuerbescheides.
- Durchführung von Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt, wenn alle Voraussetzungen vorliegen.
Die Einkommensteuererklärung
Normalerweise muss bis zum 31.Juli eines jeden Jahres die Steuererklärung des vorausgegangen Jahres beim Finanzamt sein.
Meistens wartet man mit diesen unangenehmen Dingen des Lebens bis kurz vor Schluss. Dann ist Hilfe von Nöten. Wer sich von einem Lohnsteuerhilfeverein betreuen lässt, der erhält eine Fristverlängerung – normalerweise bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres (sofern die Fristen nicht noch erweitert wurden).
Direkt nach Erstellung Ihrer Einkommenssteuererklärung erhalten Sie bereits in der Beratungsstelle eine zuverlässige Berechnung des zu erwartenden Ergebnisses.